
Zeitfensterzustellung
Kundinnen und Kunden steuern Empfang

Kundinnen und Kunden steuern Empfang
Mit der Dienstleistung «Zeitfensterzustellung» wählen Ihre Kundinnen und Kunden selbst, wann ihre Sendungen geliefert wird. Zur Auswahl stehen acht Zeitfenster zwischen 9.00 und 21.00 Uhr.
Auf einen Blick:
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Sie geben die Sendungen an einer Annahmestelle für Geschäftskunden auf. Liste
Kontaktieren Sie uns
CHF 0.08/Min. vom Schweizer Festnetz
Montag bis Freitag: 07:30 - 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Für die Kennzeichnung der Sendungen sind einzelne bzw. kombinierte Formate für Zusatzleistungsbarcodes möglich:
Vorgaben für die Adressierung: Anleitung für den Versand von Swiss-Express- und Paketsendungen
Wir deponieren die Sendung im Hauseingang oder an einem anderen definierten Ort (z. B. im Ablagefach). Wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger nicht zu Hause ist und die Sendung nicht im Ablagefach deponiert werden kann, verschicken wir eine Abholungseinladung.
Für die Einhaltung des Zeitfensters gilt eine Toleranz von plus/minus 5 Minuten.
Empfängerinnen und Empfänger mit dem Onlinedienst «Meine Sendungen» werden von der Post automatisch über das Zustellzeitfenster und die Zustellung der Sendungen benachrichtigt.
Als Versender können Sie die Empfängerin oder den Empfänger per SMS oder E-Mail über die Sendung benachrichtigen. Nutzen Sie dafür die Avisierungsservices (kostenpflichtig) in DataTransfer.
Schreiben Sie uns
Post CH Netz AG
Contact Center Post
Wankdorfallee 4
3030 Bern
9.00–12.00 Uhr (Sa.): Zuschlag in CHF (exkl. MWST) 6.30
*in Kombination mit der Zusatzleistung «Samstagzustellung»
Die Zusatzleistung «Zeitfensterzustellung» ist für Montag bis Freitag erhältlich für:
Für Samstag ist die Zusatzleistung «Zeitfensterzustellung 9.00–12.00 Uhr» erhältlich für:
Es gilt eine Toleranzgrenze von 5 Minuten vor und nach dem bestellten Zeitfenster.
In folgenden Fällen gilt das Zeitfenster als eingehalten, auch wenn der dokumentierte Zustellzeitpunkt ausserhalb des bestellten Zeitfensters liegt:
Bei Verspätung haftet die Post nicht. Wurde die Leistung «Zeitfensterzustellung» nicht erfüllt, kann der Preis für die Zusatzleistung ausnahmsweise zurückerstattet werden. Dies ist gilt nicht, wenn die Leistung wegen der Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen oder anderer Ursachen nicht erfüllt werden konnte, auf die die Post keinen Einfluss hat.
Die Absenderin bzw. der Absender der Post muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die «Zeitfensterzustellung» nicht ordnungsgemäss erfolgte, schriftlich melden, dass die «Zeitfensterzustellung» nicht erfüllt wurde.
Für die Zustellung der Sendungen bleiben Anweisungen der Empfängerinnen bzw. Empfänger vorbehalten (Allgemeine Geschäftsbedingungen «Postdienstleistungen» für Geschäftskunden)
Haben Empfängerinnen bzw. Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt, liefern wir die Sendungen mit «Zeitfensterzustellung» auf der normalen Zustelltour aus. Das Zeitfenster ist dabei nicht mehr gültig.
Unzustellbare oder unerwünschte Sendungen retournieren wir der Absenderin bzw. dem Absender kostenpflichtig auf der normalen Zustelltour. Das Zeitfenster ist dabei nicht mehr gültig.
Für die Einhaltung des Zeitfensters gilt eine Toleranz von plus/minus 5 Minuten.
Das Zustellgebiet ist abhängig vom gewählten Zustellzeitpunkt:
Wenn die Empfängerin oder der Empfänger nicht zu Hause ist und die Sendung nicht im Ablagefach deponiert werden kann, verschicken wir für Sendungen mit den Zeitfenstern 9.00–12.00, 11.00–14.00 und 12.00–17.00 eine Abholungseinladung. Sendungen mit Zeitfenster ab 16.30 Uhr werden am folgenden Werktag (Mo. bis Fr.) zugestellt. Das Zeitfenster ist dabei nicht mehr gültig.