Eigenhändig
Persönliche Übergabe Ihrer Sendung an den Empfänger
Eigenhändig
Persönliche Übergabe Ihrer Sendung an den Empfänger
Mit der Zusatzleistung «Eigenhändig» stellen Sie sicher, dass Ihre Sendung der Empfängerin oder dem Empfänger persönlich zugestellt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Eigenhändig
Alle Preise in CHF inkl. MWST
Zusatzleistung «Eigenhändig»

Der Rückschein wird bei Empfang der Sendung von der Empfängerin oder dem Empfänger unterschrieben. Danach erhalten Sie den Rückschein per Post. So haben Sie eine zusätzliche Bestätigung, dass Ihr Einschreiben angekommen ist.
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Die Zusatzleistung «Eigenhändig» können Sie als Ergänzung für Einschreiben nutzen. Für Briefe in die Schweiz als Zusatzleistung zu «Einschreiben Inland». Und für die Sendung von Dokumenten ins Ausland «Einschreiben Ausland».
Für Sendungen ins Ausland informieren wir Sie unter «Informationen international», ob die Zusatzleistung «Eigenhändig» nur in Kombination mit dem Rückschein erhältlich ist. Dies ist je nach Land unterschiedlich.
Als Geschäftskunde mit Rechnungsbeziehung können Sie die Zusatzleistung «Eigenhändig» auch in Kombination mit «Betreibungsurkunden» und «Gerichtsurkunden» nutzen.
Schweiz: Ihre Sendung muss mit einem Barcode und dem Aufkleber «RMP» gekennzeichnet sein. Noch nicht versandfertige Sendungen werden bei der Aufgabe in der Filiale durch die Mitarbeitenden der Post gekennzeichnet.
Ausland: Schreiben Sie oberhalb der Adresse «A remettre en main propre» (Eigenhändig) oder einen gleichbedeutenden Vermerk in einer offiziellen Sprache des Bestimmungslandes.
Verwenden Sie den vollen Namen der Empfängerin oder des Empfängers. Die Zustellung kann nur an eine einzelne Person erfolgen (keine juristische Person).
Stellen Sie sicher, dass Sie die Privatadresse der gewünschten Person verwenden. Bei einer Zustellung an eine Geschäftsadresse verliert die Zusatzleistung «Eigenhändig» ihre Gültigkeit.
Mit dem Onlinedienst «Sendung verfolgen» können eingeschriebene Briefe online über den gesamten Versandweg verfolgt werden.
Die POST CH AG haftet bis max. CHF 500 bei Verlust, Beschädigung oder nicht korrekter Zustellung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden ohne Zusatzleistung. Bei verspäteter Zustellung beschränkt sich die Haftung auf den Transportpreis.