Rückschein
Unterschriebene Bestätigung für zugestellte Einschreiben
Rückschein
Unterschriebene Bestätigung für zugestellte Einschreiben
Mit der Zusatzleistung «Rückschein» erhalten Sie einen zusätzlichen Nachweis, dass Ihr Einschreiben angekommen ist. Bei der Zustellung unterschreibt die Empfängerin oder der Empfänger den Rückschein, der auf Ihrer Sendung angebracht ist. Sie erhalten die Karte anschliessend per A-Post zurück.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Rückschein
Alle Preise in CHF inkl. MWST
Zusatzleistung «Rückschein»

Möchten Sie, dass wir Ihr Einschreiben persönlich an die gewünschte Einzelperson übergeben? Mit der Zusatzleistung «Eigenhändig» wird Ihre Sendung nach überprüfter Identität an die gewünschte Person übergeben.
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Die Zusatzleistung «Rückschein» können Sie als Ergänzung für Einschreiben nutzen. Für Briefe in die Schweiz als Zusatzleistung zu «Einschreiben Inland». Und für die Sendung von Dokumenten ins Ausland «Einschreiben Ausland».
Schweiz: Ihre Sendung muss mit einem Barcode und dem Aufkleber «AR» gekennzeichnet sein. Bringen Sie den Rückschein auf der Rückseite der Sendung an. Rückscheine erhalten Sie am Schalter oder online. Noch nicht versandfertige Sendungen werden bei der Aufgabe in der Filiale durch die Mitarbeitenden der Post gekennzeichnet.
Ausland: Schreiben Sie oberhalb der Adresse «Avis de réception» (Rückschein) oder einen gleichbedeutenden Vermerk in einer offiziellen Sprache des Bestimmungslandes.
Mit dem Onlinedienst «Sendung verfolgen» können eingeschriebene Briefe online über den gesamten Versandweg verfolgt werden.