Gefahrgut innerhalb der Schweiz und Liechtenstein
Gefährliche Güter sicher versenden
Einige Güter werden für den Versand als gefährlich eingestuft. Für sie gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Dies trifft auch auf scheinbar harmloses wie Parfüm, Mobiltelefone, Lithiumbatterien oder Spraydosen zu. Solches Gefahrgut benötigt für den Postversand eine besondere Kennzeichnung und Verpackung.
Für den Postversand innerhalb der Schweiz erlaubtes Gefahrgut transportiert die Post als . Für Biologische Laborsendungen ist auch Briefversand möglich. Nicht im Paketkanal erlaubte gefährliche Güter sind unter gewissen Voraussetzungen als möglich.