


Fahrzeugdiebstähle oder -einbrüche sind immer ärgerlich. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen kompetent.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise zum Vorgehen in einem Fahrzeugdiebstahl oder -einbruch.
Erstatten Sie bei Diebstahl oder Schäden durch Einbruch an Ihrem Fahrzeug sofort Anzeige bei der Polizei (Tel. Nr. 117).
Erstatten Sie bei Diebstahl oder Schäden durch Einbruch an Ihrem Fahrzeug im Ausland sofort Anzeige bei der nächsten Polizeistelle und verlangen den erstellten Polizeirapport und übermitteln Sie uns diesen bei der Erfassung der Schadenmeldung.
Bitte melden Sie uns den Schaden sobald als möglich, jedoch mindestens innerhalb einer Arbeitswoche mit der Online Schadenmeldung.
Der Polizeirapport sowie Fotos zur Dokumentation des Schadens können Sie in der Schadenmeldung hochladen.
Wurden ihnen die persönlichen Gegenstände / Sachen aus dem abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen, werden diese nur zum Teil von der Versicherung ihres Fahrzeuges vergütet. Massgebend sind immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Fahrzeugversicherung.
+41 (0)800 667 277
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Wichtig: Die Diebstahlmeldung der nicht versicherten Sachen muss über die Geschäftssachversicherung ihres Arbeitgebers und / oder über Ihre private Hausratversicherung erfolgen.
Benötigen Sie bei einem Fahrzeugdiebstahl oder -einbruch ein Ersatzfahrzeug zum Weiterfahren und / oder Ihr Fahrzeug muss abgeschleppt werden, bitten wir Sie direkt mit Ihrer zuständigen Assistance Kontakt aufzunehmen.
Geschäftskunden: Die für Sie zuständige Assistance finden Sie auf der Servicekarte in Ihrem Fahrzeug.
Post: Die für Sie zuständige Assistance finden Sie auf dem gelben Aufkleber auf der Frontscheibe und/oder in Ihrer Bordmappe im Fahrzeug.
+41 (0)58 827 61 54