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Elektronische Verzollungsdokumente

Mit eVD den Einfuhr- und Ausfuhrnachweis automatisch und zeitnah erhalten

Mit dem Verzollungssystem e-dec (elektronische Zollanmeldung) erhält der Zollanmelder (in diesem Fall die Post CH AG) die Veranlagungsverfügung elektronisch. Sie gilt als Einfuhr- bzw. Ausfuhrnachweis und berechtigt Sie zur Rückforderung der schweizerischen Mehrwertsteuer.

Der MWST-Pflichtige, i.d.R. der Importeur, ist gemäss MWST-Gesetz dazu verpflichtet, die eVD-Dateien aufzubewahren und eine Prüfspur zum gesamten Vorgang innerhalb seines Unternehmens sicherzustellen. Eine solche Archivierung beinhaltet also nicht nur das Speichern der eVD-XML-Daten während 10 Jahren, sondern vielmehr auch die Verknüpfung der Vorgänge innerhalb des Buchhaltungssystems mit den dazugehörigen Aufträgen, Rechnungen usw. Die Verantwortung dafür liegt einzig beim Steuerpflichtigen und ist im MWST-Gesetz und in der Geschäftsbücherverordnung GeBüV entsprechend verankert. (Spedlogswiss-Zirkular Nr. 705/2012 - 709/17 Update)

Elektronische Verzollungsdokumente (eVD)

Elektronische Verzollungdokumente abholen

Die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) und weitere Verzollungsdokumente (eVD) stehen Ihnen als Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie automatisch via E-Mail. Den automatischen Versand der elektronischen Dokumente können Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Kundenportal «Meine Post» einrichten.


So funktioniert's

Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung und weitere Verzollungsdokumente. Firmen können anhand dieser eine allfällige MWST-Rückforderung beantragen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, um in den Besitz der Verzollungsdokumente zu gelangen:

Für einzelne Sendungen

Besitzen Sie kein eVD-Konto oder Login für das Kundenportal «Meine Post», geben Sie Ihre Sendungsnummer und den dazugehörigen Code ein. Beide Angaben finden Sie auf der Etikette der Sendung oder der Rechnung.

Mit Kundenlogin Post

Verfügen Sie über ein Kundenlogin Post, können Sie die Dokumente mehrerer eVD-Konten gleichzeitig abrufen. Dazu verknüpfen Sie Ihre eVD-Konten mit dem Kundenlogin Post. Loggen Sie sich dann ein, um die Verzollungsdokumente abzurufen.

Mit eVD-Konto

Verfügen Sie über ein eVD-Konto, loggen Sie sich ein. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer oder Frankierlizenznummer und Ihr Passwort.

Die Belege stehen Ihnen in der Regel 4 bis 5 Tage nach der Einfuhr auf unserer Plattform für zehn Jahre (gemäss Aufbewahrungspflicht) zur Verfügung. Mehrfachabholungen sind jederzeit möglich.

Erstes Login: Als ausländischer Versandhändler benutzen Sie Ihre Frankierlizenznummer und benutzen als erstes Passwort die Postleitzahl Ihrer im Schweizer MWST-Register eingetragenen Schweizer Adresse. Die Postleitzahl finden Sie, indem Sie im Schweizer MWST-Register Ihre UID-Nummer eingeben. Danach werden Sie gebeten, ein neues Passwort zu setzen.

Für wen und Voraussetzungen

Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung.

Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.

Informationen zur Validierung Ihrer elektronischen Veranlagungsverfügungen erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Preise

Sie nutzen den Onlinedienst «Elektronische Veranlagungsverfügung» kostenlos.

Häufige Fragen

Wer ist von der eVV betroffen?

Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren oder exportieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung anstelle der in Papierform mit der Sendung gelieferten Veranlagungsverfügungen. Firmen können anhand dieser eine allfällige MWST-Rückforderung beantragen.

Welches sind die wichtigsten Vorteile der eVV?

Mit der eVV lassen sich alle Daten der Veranlagungsverfügung elektronisch in das IT-System des Zollbeteiligten übernehmen.
Bei der eVV handelt es sich um ein zeitgemässes und sicheres elektronisches Dokument, das den Anforderungen des neuen Mehrwertsteuerrechts an elektronische Daten vollumfänglich Rechnung trägt.
Die eVV kann in der Regel 4 bis 5 Tage nach der Freigabe der Zollanmeldung abgeholt werden.

Welcher Unterschied besteht zwischen Kunden mit e-dec und Kunden ohne e-dec?

Keiner. Die Konfiguration der elektronischen Veranlagungsverfügung bezieht sich auf das ZAZ-Konto. Die Verzollung in e-dec wird in jedem Fall auf dem System der Post vorgenommen.

Ich erstelle meine Ausfuhr selbstständig mit e-dec Export. Wie erhalte ich meine eVV?

Sie erhalten die Veranlagungsverfügung direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Ich habe ein eigenes ZAZ-Konto Zoll, was bedeutet die eVV für mich?

Sie erhalten die Veranlagungsverfügung direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Für die elektronische Form müssen Sie sich selber mit dem BAZG in Verbindung setzen.

Ich habe nur ein MWST-Konto, was bedeutet eVV Import für mich?

Sollte Ihre Sendung zollpflichtig sein, erhalten Sie die Veranlagungsverfügung für die Zollabgaben von der Post in elektronischer Form. Die Veranlagungsverfügung für die MWST-Abgaben erhalten Sie vom BAZG direkt. Für die elektronische Form müssen Sie sich selber mit dem BAZG in Verbindung setzen.

Was soll ich mit den Dateien machen, wenn ich sie herunterladen habe?

Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.

Wieso sind es drei Dateien? Muss ich alle drei behalten?

Sie erhalten zwei XML-und eine PDF-Datei. Die PDF-Datei dient nur dem Lesen der Veranlagungsverfügung. Die XML-Datei mit der Sendungsnummer ist die eigentliche Veranlagungsverfügung mit rechtlichem Charakter. Die XML-Datei «Validation Report» ist für die Echtheitsprüfung. Mit dieser können Sie die Echtheit der Veranlagungsverfügung auf der Website des BAZG herunterladen.

Wieso muss ich die Belege bei der Post herunterladen und nicht beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit?

Die Post CH nimmt die Verzollung auf ihr eigenes ZAZ-Konto vor. Die Fakturierung erfolgt nach wie vor in Papierform per Nachnahme oder Rechnung. Die Veranlagungsverfügungen werden nicht gemeinsam mit dem Paket versendet, sondern sind nach Erhalt des Pakets zur Abholung auf der Post-Plattform abrufbar.

Muss ich die Belege immer nur bei der Post herunterladen, oder kann es vorkommen, dass ich auch Belege beim BAZG herunterladen muss?

Kunden ohne eigenes ZAZ-Konto müssen den Beleg immer bei der Post abholen.

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